Allgemeines zu den Prüfungen des VDW

Mit den Prüfungen der Wachtelhunde werden zwei unterschiedliche Ziele verfolgt. Zum einen sollen die angewölften Eigenschaften des Hundes als Informationen für die Zucht festgestellt werden und zum anderen soll die jagdliche Brauchbarkeit nachgewiesen werden. Dementsprechend ist zwischen unterschiedlichen Prüfungsordnungen zu unterscheiden. Für die hier aufgeführten und durch die Landesgruppe Niedersachsen durchgeführten Prüfungen gilt die Prüfungsordnung des VDW und die Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen.
Daneben gibt es noch Prüfungen, durchgeführt vom JGHV oder dessen Mitgliedsvereinen, z. B. die Verbandsscheißprüfungen (VSwP). Hier gelten die entsprechenden Prüfungsordnungen des JGHV (z.B. Verbandsschweißprüfungsordnung, VSwPO).
Die jagdliche Brauchbarkeit wird auf der EPB der Landesgruppe Niedersachsen oder -rasseunabhängig- auf der Jagdeignungsprüfung (JEP) der Kreisjägerschaften geprüft. Für die JEP gilt ausschließlich die Brauchbarkeitsrichtlinie Niedersachsen. Neben der Brauchbarkeit nach dem Schuss gibt es auch die separate Brauchbarkeit für das Stöbern.

Jugendprüfung (JP)

Die Jugendprüfungen sollen möglichst im Frühjahr stattfinden, können aber auch im Herbst abgehalten werden. Es können Hunde bis zum vollendeten 18. Lebensmonat vorgestellt werden. Auf der JP sollen die ererbten Anlagen des Hundes festgestellt werden. Aus den Ergebnissen der Prüflinge lassen sich Rückschlüsse für die Zucht ableiten. Einen Großteil der Prüfung machen die für den Wachtelhund wichtigen Anlagen Spurlaut, Nase, Spurwille und Spursicherheit aus. Sie werden auf der Hasenspur geprüft. Alleine mit seiner Nase muss der junge Wachtel der schnell verwehenden Witterung des Hasen folgen. Dabei wird er von den Richtern bewertet. Neben der Arbeit auf der Hasenspur werden die Stöberanlage, das Verhalten am Wasser, die Schussfestigkeit und die Führigkeit beurteilt.

Eignungsprüfung / Eignungsprüfung Brauchbarkeit
(EP/EPB)

Die Eignungsprüfungen des Vereins für Deutsche Wachtelhunde werden in zwei Varianten durchgeführt.

Die EPB prüft sowohl Ausbildungsfächer für den Jagdbetrieb wie

  • Bringen von Wild
  • Schweißarbeit und
  • Verlorensuche im Wasser

als auch Anlagefächer wie
Stöbern
und Schussfestigkeit.

Die EP prüft zusätzlich noch die angewölften Anlagefächer der Hasenspur. Die Landesgruppen können die Fächer der Prüfung so anpassen, dass der Wachtelhund die Brauchbarkeit nach Landesrecht erhalten kann. Bei der EP/EPB muss der Hund zeigen, dass er einen Ausbildungsstand erreicht hat, der ihn zu einem brauchbaren Jagdbegleiter macht.

Beim Stöbern wird, anders als bei der Jugendprüfung, ein systematisches Stöbern des Hundes erwartet. Im Anschluss soll er freudig zu seinem Führer zurückkommen. Ebenfalls im Wald wird die „Schussfestigkeit Wald“ geprüft. Die „Schussfestigkeit Wasser“ wird geprüft, indem eine erlegte Ente sichtig für den Hund auf das Wasser geworfen wird. Der Wachtel wird zum Apport geschickt. Der Hund muss sich unbeeindruckt vom Schuss zeigen und die Ente bringen. Für die Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer wird eine erlegte Ente für den Prüfling nicht sichtbar im Schilf platziert. Von einem Ort, der mindestens 30 Meter von der Ente entfernt sein muss, schnallt der Hundeführer seinen Wachtelhund, der dann die Beute finden und bringen muss. In Niedersachsen wird bei der EP/EPB auch das Fach „Stöbern mit Ente in deckungsreichem Gewässer“ geprüft. Als weitere Bringfächer muss der Prüfling die Schleppe einer Ente und eines Kaninchens ausarbeiten und diese bringen. Die Schweißfährte richtet sich ebenfalls nach dem geltenden Landesrecht, nach dem die Brauchbarkeit erlangt werden soll. In Niedersachsen muss sie 400 Meter Länge und eine Stehzeit über Nacht aufweisen. Neben den genannten Prüfungsfächern wird auch der allgemeine Gehorsam des Hundes bewertet. In Niedersachen zählen hierzu Leinenführigkeit, Standruhe und eine Freiverlorensuche von Federwild im Feld.

Gebrauchsprüfung (GP)

Die GP ist die „Meisterprüfung“ für den Deutschen Wachtelhund.

Hier muss der Hund zeigen, dass er allen Anforderungen des praktischen Jagdbetriebes gerecht wird. Die Prüfung wird daher so jagdnah wie möglich ausgerichtet. Bei seiner Hauptaufgabe, dem Stöbern im Wald, muss eine mindestens 3 Hektar große Dickung vom Hund systematisch nach Wild abgesucht werden. Beim Apport von Haarnutzwild muss der Hund einen Hasen bringen, der mindestens 3 Kilogramm auf die Waage bringt. Das Bringen des Fuchses ist als Wahlfach möglich. Bei der Wasserarbeit wird ebenfalls ein hoher Standard vorausgesetzt. Der Prüfling muss auch ohne Ente systematisch ein Gewässer absuchen und sich vom Hundeführer per Hand- oder Rufzeichen dirigieren lassen. Erneut muss der Hund bei der Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer seine Brauchbarkeit bei der Wasserjagd unter Beweis stellen. Bei der Schweißarbeit muss die Fährte mindestens 600 Meter lang sein und mindestens 12 Stunden Stehzeit haben. Kommt der Hund zum Stück erfolgt eine Anschneideprüfung. Als weiteres Fach kommt bei der GP das Buschieren dazu. Im Zusammenhang mit dem Buschieren wird die Bringzuverlässigkeit und die Ruhe auf den Schuss geprüft.