Züchterpreis
2024

Geburtsjahr 2021:
P-Wurf „von der Göhrde“, Fam Teuwsen
C-Wurf „aus der Brombeerhecke“, Arne Mundt

Geburtsjahr 2022:
E-Wurf „von der alten Aller“, Olaf Müller

Auf unserer diesjährigen Landegruppenversammlung konnte unser neu gewählter Zuchtwart, Stephan Fritsch, den erfolgreichen Züchtern gratulieren.

Bild vlnr: K. Teuwsen, A. Mundt, O. Müller, Zuchtwart S. Fritsch

Züchterpreis
2023

Geburtsjahr 2019:
Roman und Stephan Fritsch erhalten den Züchterpreis für ihren X-Wurf vom Räberspring.

Anlässlich der HV konnte der Preis von unserem Zuchtwart Olaf Müller an den Züchter Roman Fritsch überreicht werden.








Geburtsjahr 2020:
Anja und Dirk Schütte erhalten den Züchterpreis für ihren B-Wurf vom Werder.

Züchterpreis
2022

Gleich 3 Züchter konnten 2022 den Züchterpreis der Landesgruppe Niedersachsen entgegennehmen:

v.l.n.r.:
Arne Mundt
mit seinem B-Wurf „Aus der Brombeerhecke“

Lutz Kobrig
mit seinem A-Wurf „Vom Lonautal“

Simon Lammers
mit seinem H-Wurf „Vom Hainrott“

V e r e i n f ü r D e u t s c h e W a c h t e l h u n d e e . V .
L a n d e s g r u p p e N i e d e r s a c h s e n

 

Züchterpreis

§ 1
Die Landesgruppe vergibt jährlich für überdurchschnittlich erfolgreiche Würfe Züchterpreise.
Für die Vergabe stehen die auf Jugendprüfungen nachgewiesenen jagdlichen Anlagen sowie
eine überdurchschnittliche HD/ED-Röntgenquote im Vordergrund und nicht eine in der Regel erst
sehr viel später festzustellende Zuchteignung.

§ 2
Für die Vergabe von Züchterpreisen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Würfe müssen nach den Grundsätzen der aktuell gültigen Zuchtordnung gezogen sein.
2. Es werden nur Würfe ab 5 aufgezogenen Welpen berücksichtigt.
Von den Welpen müssen mindestens 75% der zur Zeit der Jugendprüfungen lebenden
Hunde erfolgreich auf Jugendprüfungen vorgestellt werden.
Des Weiteren müssen mindestens 40% der Welpen innerhalb der ersten drei Lebensjahre
auf HD und ED gemäß den aktuellen diesbezüglichen Statuten des Vereins geröntgt und
die entsprechenden Ergebnisse in der Ahnentafel vermerkt worden sein. Das Ergebnis
der Röntgenuntersuchungen wird nicht berücksichtigt.
3. 50% der zur Zeit der Jugendprüfungen lebenden Hunde müssen folgende
Mindestleistungen erreichen:
Bewertung in den Fächern
Nase, Spurlaut, Spurwille, Stöbern und Wasserfreude mindestens mit der Note 5.
Im Fach Schussfestigkeit jeder vorgestellte Hund mit der Note 8.
Zum Zeitpunkt der Prüfungen dürfen keine zuchtausschließenden körperlichen Mängel,
mit Ausnahme leichter Zahnfehler, festgestellt sein.
Schon vorliegende HD, ED und IOCH-Ergebnisse werden nicht berücksichtigt um
Chancengleichheit zu wahren.
§ 3
Die Prüfungsergebnisse sowie der Röntgennachweis sind vom Züchter bis spätestens Ende des
dritten Lebensjahres dem/der Landesgruppenzuchtwart/in übersichtlich in Schriftform vorzulegen
Die Verleihung wird nach Erfüllung und Vorlage der Bedingungen anlässlich der nächst
folgenden jährlichen Landesgruppenversammlung vorgenommen.
§ 4
Die vorliegenden Bedingungen des Züchterpreises gelten ab dem Wurfjahrgang 2017.
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§ 5

Über die Vergabe der Züchterpreise entscheiden nach Zusammenstellung der Anträge durch
den/der Landesgruppenzuchtwart(in):
der/die Landesgruppenvorsitzende
der/die Landesgruppenzuchtwart(in)
der/die Landesgruppenprüfungswart(in)
Sollte einer der Vorgenannten für die Vergabe der Preise selbst in Frage kommen, wird er vom
stellv. Landesgruppenvorsitzenden vertreten.

Februar 2017

Anmerkung: Zu Gunsten einer möglichst hohen Röntgenquote wird dem Züchter entgegen des ehemaligen
Zeitfensters des Züchterpreises nun 1 Jahr mehr zur Erfüllung der Bedingungen eingeräumt. Somit kann ein Preis des betroffenen Zuchtjahrganges sowohl im Folgejahr als auch im darauf folgenden Jahr vergeben werden.